STAPLERSCHULUNGEN FÜR GRUPPEN

Staplerkurse | Nachschulungen | Weiterbildungen

Sie möchten einen Staplerschein machen oder an der Nachschulung für Staplerfahrer teilnehmen?
Wir bieten Ihnen fundierte Staplerschulungen / Weiterbildungen für Gruppen an. 
In der untenstehenden Tabelle können Sie ganz einfach einen Termin zur gewünschten Staplerschulung anklicken, das Anmeldeformular ausfüllen & absenden.
[ Staplerschulungen für Einzelpersonen gesucht? Hier finden Sie eine Anmeldung zum Staplerkurs ]

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Laut BGG 925 gliedert sich die Ausbildung für den Staplerführerschein in 3 Stufen:

Stufe 1:Allgemeine Ausbildung

Der Staplerfahrer erhält alle wichtigen Informationen der er benötigt um im Betriebsumfeld sicher und effizient mit einem Gabelstapler arbeiten zu können

Stufe 2: Zusatzausbildung

Ausbildung auf eine spezielle Gerätegruppe oder Anbaugeräte

Stufe 3: Betrieblich Ausbildung

Einweißung in die im Betrieb verwendeten Geräte und eventuellen Besonderheiten im Betriebsumfeld

Gabelstaplerfahrer müssen folgende Voraussetzungen für den Gabelstaplerführerschein erfüllen:

  • Mindestalter zum Erhalt eines Gabelstaplerführerscheins 18 Jahre

Im Rahmen der Berufsausbildung, z. B. Lagerfacharbeiter, dürfen Jugendliche unter 18 Jahren Flurförderzeuge nur steuern, wenn dies unter fachlicher Aufsicht erfolgt. Dabei sollte der Aufsichtführende und die Dauer der Ausbildung - in der Regel nicht mehr als 3 Monate - schriftlich festgelegt sein.

  • körperliche Eignung für den Gabelstaplerführerschein:

Sie wird zweckmäßiger weiße durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt. Insbesondere wird Wert gelegt auf ausreichende Sehschärfe, seitliches Gesichtsfeld, räumliches Sehen, Hörvermögen, Beweglichkeit der Gliedmaßen, gute Reaktionsfähigkeit. Zur Beurteilung der körperlichen Eignung gibt der Berufsgenossenschaftliche Grundsatz für arbeits-medizinische Vorsorgeuntersuchungen G25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" wichtige Anhaltspunkte.

  • geistige und charakterliche Eignung für den Gabelstaplerführerschein

Nach erfolgreicher Teilnahme an der theoretischen und praktischen Fahrprüfung muss der Unternehmer den Gabelstaplerfahrer schriftlich zum Führen des Gabelstaplers beauftragen (der Fahrauftrag wird üblicher weiße im Gabelstaplerführerschein festgehalten).

Pickert

Gut geschultes Personal reduziert Kosten!

Jeder Betrieb, der Flurförderzeuge betreibt, muss über Staplerfahrer verfügen, die mit diesen Flurförderzeugen sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend umgehen können.

Staplerfahrer müssen nach DGVU 68 / DGVU 308-001 nachweislich ausgebildet sein und von ihrem Unternehmen schriftlich beauftragt werden, um einen Stapler fahren zu dürfen.

Die aktuelle Zahl von tödlichen Unfällen beim Arbeiten mit Flurförderzeugen durch nicht ausgebildete Fahrer von Gabelstaplern zeigen, wie wichtig diese Vorschriften der Berufsgenossenschaften sind. Durch ausgebildete Staplerfahrer erhalten Sie als positiven Nebeneffekt die Vermeidung bzw. Verringerung von Sachschäden und Personalkosten. Regelmäßig finden in unseren Schulungsräumen die Unterweisungen und Fahrerschulungen statt.

Unsere Schulungsleiter verfügen über langjährige Erfahrung und gestalten den Praxisteil individuell auf die beim Kunden im Einsatz befindlichen Gabelstapler.

Auf Wunsch führen wir die Schulungsveranstaltungen auch beim Kunden vor Ort durch.

Pickert

Staplerschulung für Einzelpersonen?

 

Kein Problem!

Hier können Sie sich für unsere Fahrerschulung anmelden.

Pickert

Wir erweitern unser Schulungsangebot:

Arbeitsbühnen und Teleskop Schulungen