Gesetze - Bestimmungen - Prüfungen

FEM 4.004-Prüfung (ehemals UVV)
Alle Flurförderzeuge müssen mindestens einmal jährlich nach Vorschrift BGV D27 §37 von einem Sachkundigen geprüft werden. Hierbei halten wir uns an die Richtlinie der FEM 4.004 (ehemals UVV). Bei dieser Inspektion wird das Fahrzeug von der Rissprüfung von Gabelzinken, bis zur Längenmessung der Lastketten nach ca. 100 Sicherheitskriterien geprüft.

Zusatzprüfung für Diesel-Geräte
Bei Dieselstaplern im Halleneinsatz ist eine Partikelfilteranlage vorgeschrieben, es wird dann nach TRGS 554 alle 1.000 Betriebsstunden bzw. halbjährlich eine Abgasuntersuchung fällig. Hierbei werden die Luftfilter- und Auspuffanlage, die Motordrehzahl sowie der Partikelfilter mit einem Ruß Messgerät überprüft.

Zusatzprüfung für Gas-Geräte
Für Gabelstapler mit Flüssiggasmotor muss nach BGVD34 §37 (UVV45/VBG21) bei allen Gabelstaplern, in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch halbjährlich, eine CO-Abgasuntersuchung durch einen Sachkundigen durchgeführt werden. Zusätzlich muss die Gasanlage des Staplers alle 1.000 Betriebsstunden bzw. jährlich auf Dichtheit, ordnungsgemäße Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit geprüft werden.

ElexV-Prüfung (Explosionsschutz)
Gemäß §12 der Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Räumen (ElexV) müssen elektrische Anlagen und Installationen vor der ersten Inbetriebnahme, bei wesentlichen Änderungen und auch wiederkehrend alle 3 Jahre von einem Sachkundigen geprüft werden. Bei dieser Prüfung können Sie sich auf unsere Servicetechniker verlassen. Sie haben auf diesem Gebiet langjährige Erfahrungen und werden Regelmäßig von den Herstellern geschult.

Führerschein Ausbildung / Nachschulung
Fahrer von Gabelstaplern müssen nach BGV D27 §7, im Rahmen des Berufsgenossenschaftlichen Grundsatzes BGG 925 ausgebildet sein und von ihrem Unternehmen schriftlich beauftragt werden, um einen Stapler fahren zu dürfen.

Die Berufsgenossenschaft verpflichtet zudem alle Unternehmen, ihre Mitarbeiter über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Arbeitssicherheit mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Unterweisungen werden jährlich, unter § 4 der Unfallverhütungsvorschrift BGV A 1 "Grundsätze der Prävention" und im Arbeitsschutzgesetz unter § 12 Absatz 1, BetrSichV gefordert.

Wir sind mit unserer langjährigen Erfahrung im Umgang mit Gabelstaplern und bei der Ausbildung der Fahrer, der richtige Partner für diese Schulungen.

Etwa 20.000 Unfälle beim Arbeiten mit Flurförderzeugen durch nicht ausgebildetes Fahrpersonal zeigen, wie wichtig diese Vorschriften der Berufsgenossenschaften sind. Durch ausgebildete Staplerfahrer erhalten Sie als positiven Nebeneffekt die Vermeidung bzw. Verringerung von Sachschäden und Personalkosten.

Personen- oder Sachschäden reguliert die Betriebshaftpflicht / Berufsgenossenschaft nur, wenn der Staplerfahrer/in nachweislich nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz BGG 925 ausgebildet ist und die Vorschriften der BG beachtet werden.

Inhalte Fahrerausbildung

  • Rechtliche Grundlage
  • Unfälle mit Flurförderzeugen
  • Pflichten und Haftung des Staplerfahrers
  • Sicherheitskontrolle am Gabelstapler zur Betriebs- und Verkehrssicherheit
  • Standsicherheitsvorschriften eines Gabelstaplers(Kräfte, Lastschwerpunktabstände, Anbaugeräte)
  • Umgang und Pflege Ihres Stapler (Batterie, Anbaugeräte, …)

Ihr Nutzen

  • Erfüllung der jährlich, geforderten Unterweisungen
  • Sensibilisierung und Qualifizierung der Mitarbeiter
  • Vermeidung von Arbeitsunfällen und Sachschäden
  • Werterhalt durch Staplerfahrer die wissen worauf es ankommt