Voraussetzungen für das Bedienen von Flurförderzeugen
Jeder Betrieb, der Flurförderzeuge betreibt, muss über Fahrer verfügen, die mit diesen Flurförderzeugen sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend umgehen können. Dies trifft insbesondere bei Gabelstaplern zu.
Fahrer von Gabelstaplern müssen nach BGV D27 §7 nachweislich ausgebildet sein und von ihrem Unternehmen schriftlich beauftragt werden, um einen Stapler fahren zu dürfen.
Die aktuelle Zahl von tödlichen Unfällen beim Arbeiten mit Flurförderzeugen durch nicht ausgebildetes Fahrpersonal zeigen, wie wichtig und wie richtig diese Vorschriften der Berufsgenossenschaften sind. Durch ausgebildete Staplerfahrer erhalten Sie als positiven Nebeneffekt die Vermeidung bzw. Verringerung von Sachschäden und Personalkosten.
Laut BGG 925 gliedert sich die Ausbildung für den Staplerführerschein in 3 Stufen:
Stufe 1: Allgemeine Ausbildung
Stufe 2: Zusatzausbildung
Stufe 3: Betrieblich Ausbildung
Gabelstaplerfahrer müssen folgende Vorraussetzungen für den Staplerführerschein erfüllen:
- Mindestalter zum Erhalt eines Staplerführerscheins 18 Jahre
Im Rahmen der Berufsausbildung, z. B. Lagerfacharbeiter, dürfen Jugendliche unter 18 Jahren Flurförderzeuge nur steuern, wenn dies unter fachlicher Aufsicht erfolgt. Dabei sollte der Aufsichtführende und die Dauer der Ausbildung - in der Regel nicht mehr als 3 Monate - schriftlich festgelegt sein.
- körperliche Eignung für den Staplerführerschein:
Sie wird zweckmäßigerweiße durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt. Insbesondere wird Wert gelegt auf ausreichende Sehschärfe, seitliches Gesichtsfeld, räumliches Sehen, Hörvermögen, Beweglichkeit der Gliedmaßen, gute Reaktionsfähigkeit.
Zur Beurteilung der körperlichen Eignung gibt der Berufsgenossenschaftliche Grundsatz für arbeits-medizinische Vorsorgeuntersuchungen G25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" wichtige Anhaltspunkte.
- geistige und charakterliche Eignung für den Staplerführerschein
Von den ausgewählten Personen werden insbesondere folgende Voraussetzungen erwartet:
das Verständnis für technische und physikalische Zusammenhänge,
die Fähigkeit, Signale erlernen, umsetzen und anwenden zu können,
die Eigenschaft, zuverlässig, verantwortungsbewusst und umsichtig zu handeln.
Nach erfolgreicher Teilnahme an der theoretischen und praktischen Fahrprüfung muss der Unternehmer den Staplerfahrer schriftlich zum Führen des Staplers beauftragen
(der Fahrauftag wird üblicherweiße im Staplerführerschein festgehalten
Inhalt der Fahrerschulung:
- Sicherheitsbestimmungen (rechtliche Grundlagen, UVV)
- Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen
- Funktions- und Sicherheitsprüfungen
- Verkehrsregelung/Verkehrswege
- Fahrübungen
- Theoretische Prüfung
- Praktische Prüfung
Preise: (zzgl. MwSt.)
- Fahrerschulung zum Erhalt des Staplerführerscheins 2 Tage: € 175,00 pro Person inkl. Schulungsmaterial
- Fahrerschulung zum Erhalt des Staplerführerscheins 1 Tag: € 110,00 pro Person inkl. Schulungsmaterial
- Nachschulung: € 40,00 pro Person inkl. Schulungsmaterial
Bei Gruppen bitte Sonderpreise anfragen!

