Voraussetzungen für das Bedienen von Flurförderzeugen

StaplerführerscheinJeder Betrieb, der Flurförderzeuge betreibt, muss über Fahrer verfügen, die mit diesen Flurförderzeugen sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend umgehen können. Dies trifft insbesondere bei Gabelstaplern zu.

Fahrer von Gabelstaplern müssen nach BGV D27 §7 nachweislich ausgebildet sein und von ihrem Unternehmen schriftlich beauftragt werden, um einen Stapler fahren zu dürfen.

Die aktuelle Zahl von tödlichen Unfällen beim Arbeiten mit Flurförderzeugen durch nicht ausgebildetes Fahrpersonal zeigen, wie wichtig und wie richtig diese Vorschriften der Berufsgenossenschaften sind. Durch ausgebildete Staplerfahrer erhalten Sie als positiven Nebeneffekt die Vermeidung bzw. Verringerung von Sachschäden und Personalkosten.

Laut BGG 925 gliedert sich die Ausbildung für den Staplerführerschein in 3 Stufen:

        Stufe 1:  Allgemeine Ausbildung
        Stufe 2:  Zusatzausbildung
        Stufe 3:  Betrieblich Ausbildung

 

Gabelstaplerfahrer müssen folgende Vorraussetzungen für den Staplerführerschein erfüllen:

Im Rahmen der Berufsausbildung, z. B. Lagerfacharbeiter, dürfen Jugendliche unter 18 Jahren Flurförderzeuge nur steuern, wenn dies unter fachlicher Aufsicht erfolgt. Dabei sollte der Aufsichtführende und die Dauer der Ausbildung - in der Regel nicht mehr als 3 Monate - schriftlich festgelegt sein.

Sie wird zweckmäßigerweiße durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt. Insbesondere wird Wert gelegt auf ausreichende Sehschärfe, seitliches Gesichtsfeld, räumliches Sehen, Hörvermögen, Beweglichkeit der Gliedmaßen, gute Reaktionsfähigkeit.
Zur Beurteilung der körperlichen Eignung gibt der Berufsgenossenschaftliche Grundsatz für arbeits-medizinische Vorsorgeuntersuchungen G25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" wichtige Anhaltspunkte.

Von den ausgewählten Personen werden insbesondere folgende Voraussetzungen erwartet:


Nach erfolgreicher Teilnahme an der theoretischen und praktischen Fahrprüfung muss der Unternehmer den Staplerfahrer schriftlich zum Führen des Staplers beauftragen

(der Fahrauftag wird üblicherweiße im Staplerführerschein festgehalten


Inhalt der Fahrerschulung:

Preise: (zzgl. MwSt.)

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